Kernpunkt des Bürgerentlastungsgesetzes sind die verbesserten Möglichkeiten, die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzusetzen.
Wer seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlt, wie z.B. Selbstständige, kann diese und andere Kosten zur Vorsorge
(Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen) bis zu einer Höhe von jährlich 2800 Euro absetzen.
Die Obergrenze für Arbeitnehmer wurde ebenfalls um 400 Euro auf 1900 Euro angehoben.
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